1. | Gesuche werden nur über eine offizielle staatliche Beratungsstelle entgegen genommen. |
2. | Bewerberinnen und Bewerber haben folgende Bedingungen zu erfüllen: |
a) | Wohnsitz seit zwei Jahren in der Stadt Zürich oder im Bezirk Dietikon (Aesch · Birmensdorf · Dietikon · Geroldswil · Oberengstringen · Oetwil a. d. L. · Schlieren · Uitikon Waldegg · Unterengstringen · Urdorf · Weiningen) |
b) | Alter zwischen 15 bis 30 Jahre (Ausnahmen möglich) |
c) | Erstausbildung mit Abschluss (Berufslehre oder Studium, evtl. höhere Qualifikationsstufe) |
d) | Zweitausbildungen nur, wenn die Ausübung des ersten Berufes nicht mehr möglich ist (gesundheitliche Probleme, Wegfall des Arbeitsmarkts oder schlechte Arbeitsbedingungen). |
e) | Der Ausbildungsgang muss staatlich anerkannt sein und für das Arbeitsgebiet muss ein Arbeitsmarktbestehen. |
f) | Ausbildungen müssen in der Schweiz gemacht werden, ausser es gibt in der Schweiz kein Angebot dafür. |
3. | Wir geben Beiträge, wenn die ganze Ausbildung finanziell gesichert ist, gemäss den Stipendienentscheiden von Kanton und Gemeinden. Bei guten Leistungen bis zum Abschluss, bei schlechten Leistungen sistieren wir Beiträge vorzeitig. |
4. | Beim Abschluss erwarten wir einen Abschlussbericht. Eine Mitgliedschaft in der GGZD würden wir als Zeichen der Solidarität mit unseren Zielen sehr begrüssen. |