Philosophie der Unterstützung

… von Einzelpersonen

Personen, die Gesuche stellen, erhalten Unterstützung dort, wo keine staatliche Hilfe möglich oder nicht ausreichend ist. Über unsere Bedingungen erhalten Sie Auskunft unter Stipendiaten/Anforderungen für Stipendiengesuche. Bei Unklarheiten siehe Kontakt.

Hilfe leisten wir nur bei längerem Wohnsitz in den Bezirken Zürich oder Dietikon. Wir erwarten, dass Gesuchsteller/-innen den Weg über die zuständigen Ämter bereits beschritten haben, bevor wir auf ein Gesuch eintreten können. Gesuche nehmen wir nur über amtliche oder offizielle Stellen entgegen.

Unsere Stipendien haben maximal eine einjährige Laufzeit und müssen gegebenenfalls erneuert werden. Dazu konsultieren Sie unsere Kriterien zur Beurteilung von Stipendiengesuchen.

… von anderen gemeinnützigen Institutionen

In der Regel werden nur Institutionen unterstützt, die folgende Bedingungen erfüllen:

  1. Tätigkeit in den Bezirken Zürich und Dietikon, respektive für Personen aus diesen Bezirken.
  2. Es werden junge Leute gefördert, die Probleme haben mit der Erziehung und/oder Ausbildung.
  3. Es werden suchtgefährdete und behinderte junge Leute unterstützt.

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