Anforderungen an Stipendiengesuche

1.Gesuche werden nur über eine offizielle staatliche Beratungsstelle entgegen genommen.
2.Bewerberinnen und Bewerber haben folgende Bedingungen zu erfüllen:
a)Wohnsitz seit zwei Jahren in der Stadt Zürich oder im Bezirk Dietikon (Aesch · Birmensdorf · Dietikon · Geroldswil · Oberengstringen · Oetwil a. d. L. · Schlieren · Uitikon Waldegg · Unterengstringen · Urdorf · Weiningen)
b)Alter zwischen 15 bis 30 Jahre (Ausnahmen möglich)
c)Erstausbildung mit Abschluss (Berufslehre oder Studium, evtl. höhere Qualifikationsstufe)
d)Zweitausbildungen nur, wenn die Ausübung des ersten Berufes nicht mehr möglich ist (gesundheitliche Probleme, Wegfall des Arbeitsmarkts oder schlechte Arbeitsbedingungen).
e)Der Ausbildungsgang muss staatlich anerkannt sein und für das Arbeitsgebiet muss ein Arbeitsmarktbestehen.
f)Ausbildungen müssen in der Schweiz gemacht werden, ausser es gibt in der Schweiz kein Angebot dafür.
3.Wir geben Beiträge, wenn die ganze Ausbildung finanziell gesichert ist, gemäss den Stipendien­entscheiden von Kanton und Gemeinden. Bei guten Leistungen bis zum Abschluss, bei schlechten Leistungen sistieren wir Beiträge vorzeitig.
4.Beim Abschluss erwarten wir einen Abschlussbericht. Eine Mitgliedschaft in der GGZD würden wir als Zeichen der Solidarität mit unseren Zielen sehr begrüssen.

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